Enforce Tac | Waffensicherheit

1. Informationen zur Präsentation von Waffen

Als Aussteller haben sich mit Ihrer Anmeldung verpflichtet, die am Messestandort geltenden waffenrechtlichen gesetzlichen Bestimmungen sowie die in den Teilnahmebedingungen festgelegten Auflagen unbedingt zu beachten.  

Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse die nachfolgenden Informationen und beachten Sie, dass Vergehen gegen geltende gesetzliche waffenrechtliche Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland mit strafrechtlicher Verfolgung geahndet werden müssen.

2. Informationen zu Transport von Waffen und wesentlichen Waffenteilen

Für den Transport zu und vom Messestand ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich! Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise und Kopien des Genehmigungsbescheides der Stadt Nürnberg sowie, im Falle von verbotenen Gegenständen/Waffen, die des Bundeskriminalamtes.

Kontrollen der zur Enforce Tac mitgebrachten Waffen erfolgt durch die Stadt Nürnberg (für EU-Staaten) und durch den Zoll (für Staaten außerhalb der EU).

 

2.1 Einfuhr aus EU-Staaten: eigener Transport

Falls Ihre Firma selbst Waffen zur Enforce Tac 2025 transportiert und keinen Spediteur beauftragt, ist eine Transportgenehmigung für Deutschland durch eine deutsche Behörde erforderlich. Dies betrifft alle Aussteller aus EU Ländern, da durch die Öffnung der Grenzen keine Zollkontrolle und somit Einfuhrerklärung mehr stattfindet. Bitte übersenden Sie uns umgehend den beigefügten Vordruck mit Auflistung aller Waffen, die Sie zur Enforce Tac 2025 nach Deutschland bringen werden. Wir leiten diesen Vordruck umgehend an die Stadt Nürnberg zur Genehmigung weiter. Die bestätigte Liste verwenden Sie dann bitte zusammen mit dem beigefügten Bescheid der Stadt Nürnberg vom 17.10.2024 als Transport- und Besitznachweis in Deutschland.

2.2 Einfuhr aus EU-Staaten: Transport durch Spediteur

Falls Sie eine Spedition für den Transport der Waffen beauftragen, tragen Sie deren Name und Geschäftsadresse in das zur Verfügung gestellte Formular ein.

Bitte leiten Sie außerdem die untenstehenden waffenrechtlichen Vorschriften an Ihren Spediteur weiter.

2.3 Einfuhr außerhalb der EU-Staaten

Hier erfolgt durch Sie (bzw. durch die von Ihnen beauftragte Spedition) eine Zollabfertigung, zu der Sie eine Packliste vorlegen, in der alle Waffen mit Serien-Nummern erfasst sind, die Sie zur Enforce Tac 2025 mitbringen. Es ist erforderlich für jedes Packstück eine separate Packliste anzufertigen. Bitte beachten Sie hier auch die allgemeinen Hinweise des Messespediteurs. Bitte legen Sie bei der Zollabfertigung ebenfalls den Bescheid der Stadt Nürnberg vom 17.10.2024 vor.

2.4 Vollzug des Waffenrechts (Bescheid der Stadt Nürnberg)

Nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland sind für das Verbringen oder für die Mitnahme von Waffen nach und durch Deutschland und für den Handel und das Vorstellen und Anbieten auf der Enforce Tac nun jeweils gesonderte behördliche Erlaubnisse erforderlich. Diese Erlaubnis wurde von der Stadt Nürnberg (Ordnungsamt) für alle Aussteller der Enforce Tac als generelle Ausnahmegehmigung erteilt. Diese Bescheidkopie ist sehr wichtig für Sie!

3. Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die vorübergehende Einfuhr von „verbotenen Waffen und Gegenständen“ zu Ausstellungszwecken

Bitte überprüfen Sie die Produkte, die Sie und Ihre Mitaussteller auf der Enforce Tac 2025 präsentieren und überprüfen Sie zwingend, ob diese nach dem deutschen Waffengesetz unter „Verbotene Waffen und Gegenstände“ fallen und eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskrimimalamtes (BKA) benötigten. Bitte beachten Sie, dass fehlende oder fehlerhafte Genehmigungen einen Verstoß gegen das deutsche Waffengesetz bedeuten und strafrechtliche Konsequenzen und einen Ausschluss der Messe mit sich bringen können. 

Antragsstellung Waffengenehmigung (Deadline: 17.01.2025)

Senden Sie dieses Formular ausgefüllt bitte an: enforcetac@nuernbergmesse.de

4. Präsentation von Waffen, die dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen unterliegen

Kriegswaffen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG)

Die Präsentation von Waffen, die in Deutschland nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) als Kriegswaffe eingestuft werden, ist nur mit einer Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, Referat EC 6 möglich.

Bitte richten Sie Ihre schriftliche Anfrage an folgende Kontaktadresse:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Referat EC 6
Scharnhorststr. 34–37
10115 Berlin
+49 (0)30 18 615 6770
E-Mail: buero-ec6@bmwk.bund.de

5. Waffensicherung und Standverantwortlicher

Bitte beachten Sie, dass erlaubnispflichtige Produkte durch geeignete Maßnahmen zu jeder Tages- und Nachtzeit, ausdrücklich auch während des Messebetriebes, gegen Diebstahl zu sichern sind und zur Gewährleistung dieser Regularien der Veranstaltungsleitung eine verantwortliche Person für die Waffensicherung benannt werden muss. Die Deadline hierfür ist der 17.01.2025.

Formular Standverantwortlicher

Deadline: 17.01.2025

6. Schießstände

Für die Errichtung einer Schießanlage auf Ihrem Messestand bei der Enforce Tac ist eine Genehmigung der Stadt Nürnberg erforderlich. Für diese Erlaubnis gibt es wichtige Auflagen, die Sie vor Ihrer Beantragung eines Schießstandes beachten müssen.

Weitere Informationen zur Beantragung eines Schießstandes finden Sie hier

Bitte beachten Sie die Deadline der Beantragung bis zum 17.1.2025

7. FAQ zur Waffensicherheit

Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten (FAQ) zur Waffensicherheit.